Vernichtung durch Haft und Zwangsarbeit

Sowjetische und italienische Kriegsgefangene müssen entschädigt werden

 

Im Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion wurden von Juni 1941 bis Mai 1945 5,7 Millionen Rotarmisten durch deutsche Truppen gefangengenommen. 3,3 Millionen sowjetische Soldaten, also fast 60 %, starben in der deutschen Gefangenschaft an Schwäche und Krankheiten aufgrund katastrophaler Unterbringung, systematischer Unterernährung und schwerer Zwangsarbeit sowie durch selektive Ermordung.

Im ersten Kriegswinter bis Februar 1942 waren fast 2 Millionen der 3,35 Millionen Soldaten der Roten Armee in deutschen Gewahrsam meist an Hunger, Kälte, Erschöpfung und Epidemien gestorben. Ab 1942 wurden aufgrund des Arbeitskräftemangels auch sowjetische Kriegsgefangenen zur Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie herangezogen. 40.000 bis 120.000 Rotarmisten, die jüdischen Soldaten sowie die politischen Kommissare, wurden "ausgesondert" und direkt ermordet.

Die Behandlung der gefangenen Rotarmisten durch die deutschen Wehrmacht war eingebunden in die Vernichtungsstrategie des NS-Staates. Sie traf jedoch nicht nur Rotarmisten und gefangene Kombattanten der Partisanenarmeen, sondern auch die seit September 1943 gefangengenommenen italienischen Soldaten. Nachdem die italienische Regierung einen Waffenstillstand mit den Alliierten schloss, wurden auch die ehemaligen Verbündeten zum Objekt der NS-Ideologie. Alle italienischen Soldaten sollten gefangengenommen und nach Deutschland zur Zwangsarbeit deportiert werden. Bei Widerstand gegen die Verhaftung sollten alle beteiligten italienischen Offiziere erschossen werden. Über 700.000 italienische Soldaten wurden deportiert, Tausende wie auf der griechischen Insel Kephallonia erschossen.

Die gefangenen Italiener wurden bald zu "Italienischen Militärinternierten" (IMI) umbenannt. Ihr völkerrechtlicher Status als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention von 1929 war damit aber nicht nur formal, sondern auch faktisch aufgehoben. Für sie gab es keine Betreuung durch das internationale Rote Kreuz, Verpflegung und Unterbringung waren erbärmlich. Die einfachen italienischen Soldaten wurden sofort zur Zwangsarbeit vor allem in der deutschen Rüstungsindustrie herangezogen. Aber auch die Offiziere mussten ab Sommer 1944 Zwangsarbeit leisten, nachdem alle ehemaligen italienischen Soldaten völkerrechtswidrig in einen zivilen Status überführt worden waren.

Als Kriegsgefangene im Sinne der Genfer Verträge hätten die sowjetischen und italienischen Soldaten angemessen ernährt und untergebracht werden müssen. Die Heranziehung von Kriegsgefangenen zu Arbeiten in der Rüstungsindustrie war verboten. Die Ermordung von gefangenen Soldaten ist generell als Kriegsverbrechen anzusehen.

Beide Kriegsgefangenengruppen blieben bis heute von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen. Für die KZ-ähnlichen Haftbedingungen und die geleistete Zwangsarbeit hätten die sowjetischen und italienischen Soldaten zumindest eine Entschädigung aus dem Stiftungsfond für NS-Zwangsarbeit erhalten müssen. Mit abenteuerlichen Begründungen verweigerte die Bundesregierung aber eine solche. Offenbar wollte die Bundesregierung die Entschädigungssumme einsparen, zumal die finanzielle Ausstattung der Stiftung mit 5 Mrd. Euro hierfür völlig unzureichend gewesen wäre. Das Bundesverfassungsgericht segnete im Sommer 2004 diese Entrechtung im Fall der IMIs ab. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde angerufen, um diesen Rechtsbruch zu korrigieren. Unabhängig von der Regelung des Stiftungsgesetzes sind beide Opfergruppen für ihr Leiden zu entschädigen.

 

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