Der Vernichtungskrieg gegen die Zivilbevölkerung

Überlebende von Massakern fordern Gerechtigkeit

 

Ungezählte Verbrechen begingen deutsche Truppen der SS und der Wehrmacht während des zweiten Weltkriegs. Die Kriegsführung der Deutschen - vor allem in Ost- und Südosteuropa sowie gegen die Sowjetunion - kannte keine Rücksichtnahme auf die Zivilbevölkerung. Die Vernichtung jüdischer und anderer als "rassisch minderwertig" ausgemachter Menschen - und damit vor allem großer Teile der polnischen und sowjetischen Bevölkerung - war vielmehr integraler Bestandteil der deutschen Kriegführung. Sie verband sich auf direkte Weise mit dem Ziel der Herstellung politischer und ökonomischer Vorherrschaft Deutschlands.

Vor der systematischen Vernichtung in Auschwitz, Majdanek oder Treblinka erfolgten Pogrome und Massaker an der jeweiligen jüdischen Bevölkerung in zahllosen Orten, jeweils unter Beteiligung der Wehrmacht. Orte wie Lemberg (Polen/Ukraine) oder Babi Jar/Kiew stehen namentlich für diese Verbrechen.

Allein in Weißrussland wurden in drei Jahren deutscher Besatzung weit mehr als 9.000 Ortschaften zerstört. Das Massaker von Chatyn steht nur für eines von 619, bei denen nicht nur die Dörfer, sondern auch alle Einwohner/innen verbrannt wurden.

Bei ihrem Rückzug aus der Sowjetunion hinterließen die Deutschen "verbrannte Erde": Die gesamte Infrastruktur wurde zerstört, die arbeitsfähige Bevölkerung deportiert, die übrig Gebliebenen dem Hungertod überlassen.

Ähnlich wie in der Sowjetunion gingen die Deutschen in Jugoslawien, insbesondere im serbischen Teil, vor. Zehntausende Zivilisten wurden planmäßig ermordet, offiziell deklariert als Vergeltung für Partisanenangriffe auf deutsche Truppen. Die Massaker von Kraljevo oder Kragujevac in Serbien, wo jeweils mehrere Tausend Menschen ermordet wurden, stehen exemplarisch für diese Politik.

Aber auch in den westeuropäischen Ländern wurden anfängliche Beschränkungen der deutschen Kriegführung aufgehoben, je erfolgreicher sich dort Widerstand gegen die Besatzer formierte und je näher die Niederlage Nazi-Deutschlands rückte. Die Massaker von Oradour in Frankreich, St. Anna di Stazzema in Italien oder Distomo und Kalavryta in Griechenland stehen stellvertretend für die Grausamkeit der deutschen Besatzer.

Doch der millionenfache Mord hatte nach der Zerschlagung der nationalsozialistischen Herrschaft für das Nachkriegsdeutschland kaum Konsequenzen. Nur wenige Täter wurden verfolgt, die Opfer blieben bis heute weitgehend ohne jede Entschädigung, insbesondere die Opfer von Massakern der SS oder der Wehrmacht. Sämtliche Forderungen gegenüber der deutschen Regierung nach Anerkennung der Verbrechen und angemessenen Entschädigungsleistungen, die vornehmlich seit der deutschen Wiedervereinigung erhoben wurden, werden von der Bundesregierung kategorisch zurück gewiesen.

Diese Weigerung, auch nur in Verhandlungen einzutreten, führte zu einer Welle von Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vor allem vor griechischen Gerichten. Im Fall Distomo (Griechenland) gelang dabei ein spektakulärer Erfolg. Deutschland wurde im April 2000 vom obersten griechischen Gerichtshof (Areopag) rechtskräftig zur Zahlung von ca. ? 28 Mio. verurteilt, dennoch hat Berlin bis heute keinen Cent gezahlt. Mit politisch-diplomatischem Druck wurde die griechische Regierung erfolgreich genötigt, die Vollstreckung gegen Deutschland aus dem Distomo-Urteil zu unterbinden. Der Fall Distomo steht heute exemplarisch für den Umgang mit den legitimen Forderungen der Überlebenden deutscher Verbrechen. Über diesen Fall werden auf der Konferenz die Referenten Argyris Sfountouris und Ioannis Stamoulis berichten.

 

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