NS Täter und die deutsche Justiz
Der Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit NS-Verbrechern - Eine Bilanz
Auch 60 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus ist ein großer Teil der NS-Verbrechen nicht strafrechtlich gesühnt. Trotz tausender Ermittlungsverfahren mit 10.000 Beschuldigten kam es nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen der Täter. Die meisten Täter im Vernichtungskrieg blieben straflos. So sind z.B. nur zwei Wehrmachtssoldaten von einem deutschen Gericht wegen Judenmord verurteilt worden, so sind die Schreibtischtäter vom Reichssicherheitshauptamt durch die juristische Konstruktion der Gehilfen und durch Verjährungstricks niemals vor ein deutsches Gericht gestellt worden. Wurden deutsche Täter im Ausland verfolgt, übte die Bundesrepublik politischen Druck aus wie in Italien oder zwang die Gegenseite - wie im Falle Griechenlands - zu politischen Kuhhändeln.
Die letzten Verfahren gegen NS-Verbrecher, wie der Prozeß gegen den niederländischen SS-Mann Hubertus Bikker, wurden so lange herausgezögert, bis die Angeklagten nicht mehr verhandlungsfähig oder die letzten Zeugen tot waren. In den Fällen der wegen Mordes auf Kephalonia gesuchten Gebirgsjäger schleppen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund zäh dahin.
Das bislang letzte Urteil gegen einen NS-Täter, den SS-Mörder Engel, wurde gar vom BGH in Leipzig aufgehoben, weil es an den subjektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Grausamkeit gefehlt habe. Engel war vom Hamburger Landgericht wegen der grausamen Ermordung von 59 italienischen Zivilisten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Engel, so der Bundesgerichthof, sei kein Mörder, weil ihm keine grausamen Absichten nachgewiesen werden konnte.
1944 war Engel SS- und Polizeichef in Genua. In der Nähe von Genua wurden auf seinen Befehl 59 Zivilisten erschossen - als Vergeltung für einen Anschlag auf ein deutsches Soldatenkino. "Die Opfer kamen in kleinen Gruppen zum Erschießungsort. Dort mußten sie auf einem Balken über einen Graben steigen, den jüdische Häftlinge ausgehoben hatten. In dem Graben sahen sie die bereits erschossenen Personen. Doch damit der Grausamkeiten nicht genug. Eine Gruppe von Offizieren aß und trank fröhlich mit Blick auf die Erschießungen." (Pier Paolo Rivello, Militärstaatsanwalt). Außerdem sei nicht bewiesen, dass Engel den Ablauf der Erschießungen mit grausamer Absicht geplant habe. "Die Sache [musste] unter größter Eilbedürftigkeit mit geringen personellen und sachlichen Mitteln durchgeführt werden, (...) und dass auch vermieden werden musste, jedenfalls aus der Sicht desjenigen, der das durchzuführen hatte, dass diese Erschießungen in der Stadt Aufsehen erregten und möglicherweise zu Demonstrationen oder zu Aufruhr geführt hätten." Mit diesem Argument, "es musste schnell geschehen, es musste heimlich geschehen, und es gab am Tatort Personalmangel" könnten jetzt viele der Massenmorde in Italien und Griechenland, aber auch die Massenvergasungen in der Endphase des Holocaust straffrei gestellt werden.
Der Leiter des Simon Wiesenthal Centers, Efraim Zuroff, bemerkte gegenüber dem Fernsehmagazin Kontraste zur Recht: "Es ist wirklich fraglich, ob es in Deutschland jetzt noch möglich ist, Nazi-Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen. Denn wenn die Ermordung von 59 Zivilisten kein Zeichen von Grausamkeit ist, dann weiß ich nicht, was sonst ein Zeichen für Grausamkeit sein soll."