Stefan Hambura

Ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig und berät im deutsch-polnischen Rechtsverkehr. Herr Hambura erarbeitete u. a. das Gutachten für den Sejm (polnisches Parlament), das als juristische Grundlage für den Beschluss vom 10.9.2004 diente, die polnische Regierung aufzufordern, gegenüber der Bundesregierung Reparationen geltend zu machen. Er berät auch die "Polnische Treuhand" hinsichtlich der Entschädigungsansprüche polnischer Staatsangehöriger. Stefan Hambura vertritt Frau Brodacka in ihrem Entschädigungsprozess vor dem Berliner Landgericht.

 

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